Begleitetes Fahren ab 17 bedeutet mehr Sicherheit für Fahranfänger!
Du hast eine verlängerte Lernzeit durch mehr Fahrpraxis
– Dadurch wird Dein Unfallrisiko drastisch verringert!
– Erfahrungsaustausch vor und nach der Fahrt!
Wann kann’s losgehen?
– Du kannst mit 16½ Jahren die Ausbildung anfangen
– Du kannst die theoretische Prüfung max. drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag absolvieren.
– Du kannst die praktische Prüfung max. ein Monat vor Deinem 17. Geburtstag absolvieren
Wer darf meine Begleitperson werden?
– Das kannst Du bei der Antragstellung selbst festlegen
– Die Person muss: mindestens 30 Jahre alt seine
mindestens 5 Jahre ununterbrochen Klasse B besitzen
darf max. 2 Punkte in Flensburg haben
darf 0,5 Promille nicht überschreiten
Was von Dir erwartet wird:
– Du darfst bis zum 18. Geburtstag nie ohne Begleitung fahren
– Du darfst keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren
– Du musst vorausschauendes Fahrverhalten praktizieren
– Du musst deine Fahrweise dem Wetter und den Straßenbedingungen anpassen
– Du musst immer deine Prüfbescheinigung + deinen Perso dabei haben